Wissenswertes zu Gewerbeimmobilien & der Nutzung

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen das Thema Gewerbeimmobilien näher bringen und Ihnen wichtige Hintergrundinformationen liefern. Bei Rückfragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Was sind Gewerbeimmobilien?

Gewerbeimmobilien Aalen kennzeichnen sich dadurch aus, dass eine Gewerbefläche überwiegend zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden.

Gewerbeimmobilien sind bspw. Bürogebäude, Arztpraxen, kleinere Ladengeschäfte, Supermärkte, Anwaltskanzleien, Einkaufszentren, Verwaltungsgebäude, Business Center, Hotels, Krankenhäuser, Gewerbeparks und Industriegrundstücke. Dies sind Flächen, welche gewerblich genutzt werden.

Für diese unterschiedlichen Gewerbeimmobilien bedarf es bedürfnisorientierte Ausstattungsmerkmale:

Bei Büroimmobilien ist bspw. auf die Sanitärinstallationen, die Elektroinstallationen, Telefon- und EDV- Anschlüsse, Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter. Das schönste Büro bringt nichts, wenn die Internetverbindung langsam und instabil ist.

Ladenflächen in Einkaufszentren sind je nach Sortiment und Konzept speziell zu gestalten. Ein besonderes Augenmerk sind sicherlich die Schaufensterflächen, die Deckenhöhe und die Beleuchtungsanlagen.

Der Schallschutz in einem Restaurant ist unabdingbar für eine gute Akustik, genauso ist aber der Fettabscheider in der Industrieküche nicht wegzudenken und die Antirutschböden um Verletzungen vorzubeugen.

Die Arbeitsstättenverordnung legt dabei dem Arbeitgeber Vorschriften auf, um die Sicherheit der Beschäftigten bei Gefahr zu gewährleisten.

In der Arbeitsstätten-Regel – ASR A 2.3 werden die Anforderungen für „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ genau bestimmt.

Gewerbeimmobilien und ihre Nutzungsänderung

Bei einer Nutzungsänderung müssen baurechtliche Aspekte geprüft werden und die Nutzungsänderung muss beantragt werden.

Etwa könnte eine Apotheke später als Teeladen genutzt werden.

Hierbei ist die Änderung der Nutzungsweise der baulichen Anlage zu verstehen, dies bedeutet, dass der Anlage eine von der bisherigen Nutzung abweichende Zweckbestimmung gegeben wird und damit die Nutzung in rechtserheblicher Weise geändert wird.

Die Nutzungsänderung setzt dabei keine bauliche Veränderung voraus. An das öffentliche Baurecht, werden durch die neue Nutzungsart neue Anforderungen gestellt, als an die die bei der bisherigen Nutzung gestellt wurden.

Diese ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht und dem Bauplanungsrecht. Bei möglichen brandschutzrechtlichen Fragen werden muss die Nutzungsänderung nach dem Bauordnungsrecht neu geprüft werden.

Bei einem Mieterwechsel bedarf es keiner erneuten Nutzungsänderungsgenehmigung, wenn die Räumlichkeiten zu selben Zwecken genutzt werden.

Eine Genehmigung muss nur eingeholt werden, wenn der zugewiesene Mietzweck erheblich verändert wird.

Wir von ALPHA IMMOBILIEN GMBH sehen es als unsere Aufgabe, sowohl Eigentümer als auch Mietinteressenten von Gewerbeimmobilien Aalen und bundesweit bei allen Arbeitsprozessen fachkundig zu unterstützen und zu begleiten.

Welches Gewerbe darf sich wo ansiedeln?

Der zentrale Versorgungsbereich der Städte und Gemeinden muss optimal von der Sortimentsausstattung erfasst sein. Dabei sind die Sortimentslisten wichtige Steuerungsinstrumente des Handels, der Städte und Kommunen, um der Bevölkerung eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Diese Planung umfasst nicht nur die Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt, sondern bestimmt auch den Fachärztebedarf. Hierzu ist zunächst einmal zu verstehen was zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente sind.

Zentrenrelevante Sortimente beanspruchen in der Regel geringe Flächen und zeichnen sich durch einen problemlosen Transport aus.

Sortimente die nicht zentrenrelevant sind flächenintensiv und sind nicht problemlos zu transportieren, wie Möbel, Baumaterialien u. ä.. Dies wirkt sich selbstverständlich auch auf den Bedarf der Gewerbeflächen aus und bestimmt die Ausstattungsmerkmale.

Dabei sind Standortbedingungen die wie bspw. bei An- und Abtransport der Ware benötigt wird ausschlaggebend, wo welche Gewerbebetriebe sich ansiedeln dürfen. Diese stadtrelevanten Sortimente werden durch die Städte und Gemeinden geregelt und sind auch bei der Immobilienwahl und deren Nutzungsbedingungen bedeutend.

ALPHA IMMOBILIEN GMBH hat vielfältige Marken und Firmen -teilweise neue Unternehmen in der Region- in den Gewerbeimmobilien Aalen bereits angesiedelt und ist weiterhin daran interessiert, den Standort Ostalbkreis, sowie die umliegenden Kreise Heidenheim, Schwäbisch Hall und Ansbach, in Hohenlohe und Franken durch Ansiedlung neuer, sowie innovativer Unternehmen attraktiver zu gestalten.

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