Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, wissen jedoch noch nicht, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und woher Sie die jeweiligen Dokumente erhalten? Wir geben Ihnen einen Überblick über alle erforderlichen Schriftstücke und übernehmen für Sie auf Wunsch sogar die Unterlagenbeschaffung.

Ohne diese Schriftstücke geht beim Immobilienverkauf nichts

Als Immobilieneigentümer sind Sie dazu verpflichtet, sämtliche für den Verkauf benötigten Unterlagen bereitzuhalten und diese dem Notar vorzulegen. Auch Ihre Immobilieninteressenten sind dazu berechtigt, Einsicht in bestimmte Dokumente, wie den Energieausweis, zu erhalten, um die Verkaufsimmobilie vor einer möglichen Transaktion eingehend prüfen zu können. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach, wirkt sich das verzögernd auf den Verkaufsprozess aus. Im Umkehrschluss signalisiert eine gut sortierte und vor allem vollständige Aktenmappe potenziellen Käufern Seriosität, was wiederum für die Qualität Ihrer Verkaufsimmobilie spricht. Doch welche Unterlagen sind für einen Immobilienverkauf zwingend notwendig und wo erhalten Sie fehlende Dokumente? Unsere Checklisten für den Haus- und Wohnungsverkauf helfen Ihnen bei der Zusammenstellung.

Hausverkauf – alle erforderlichen Unterlagen auf einen Blick

  • Miet- und Pachtverträge
  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Aktuelle Flurkarte (nicht älter als drei Monate)
  • Gültiger Energieausweis
  • Exakter Grundriss der Immobilie samt Grundstück
  • Genaue Wohnflächenberechnung
  • Kopie der Baubeschreibung 
  • Auflistung der Instandhaltungsmaßnahmen
  • Auflistung vorhandener Darlehen
  • Ggf. Grundschuldformular des Kreditinstitutes

Wohnungsverkauf – alle erforderlichen Unterlagen auf einen Blick

  • Mietvertrag (bei bestehendem Mietverhältnis)
  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Exakter Grundriss der Wohnung
  • Gültiger Energieausweis
  • Kopie der Baubeschreibung
  • Auflistung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Auflistung vorhandener Darlehen
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Abrechnung des Wohngelds
  • Teilungserklärung für das Grundbuchamt
  • Protokollierte Eigentümerversammlungen

Gut zu wissen: Wohnung verkaufen, trotz Mieter?

Wenn Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung verkaufen möchten, gilt laut BGB § 566 der Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, dass sich bei einem Wohnungsverkauf nichts an dem bestehenden Mietverhältnis ändert, da der neue Käufer die Immobilie inklusive des laufenden Mietvertrags übernimmt. 

Bei diesen Anlaufstellen erhalten Sie fehlende Dokumente

Sie haben anhand unserer Checklisten festgestellt, dass Ihnen zur Vollständigkeit noch Unterlagen fehlen? Dokumente wie den Grundbuchauszug oder die Teilungserklärung erhalten Sie auf Nachfrage beim zuständigen Grundbuchamt, die Flurkarte beim Katasteramt. Zur Anfertigung eines exakten Grundrisses empfiehlt es sich, einen Architekten oder Raumplaner zu beauftragen. Eine Kopie der Baubeschreibung können Sie beim jeweiligen Bauträger oder dem Bauamt anfordern. Die Erstellung eines Energieausweises unterliegt dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), daher sind nur speziell ausgebildete Personen wie qualifizierte Ingenieure, Handwerker oder Schornsteinfeger dazu befugt, einen Energieausweis auszustellen. 

Wir übernehmen für Sie die Unterlagenbeschaffung im Hinblick auf einen reibungslosen Haus- oder Wohnungsverkauf. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen bei ALPHA IMMOBILIEN und nutzen Sie noch heute unser unverbindliches Beratungsangebot. Wir freuen uns auf Sie!

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