To-do-Liste für Ihren Umzug von Deutschland in die Schweiz

Obgleich die Schweiz zwar in Europa liegt, ist sie kein EU-Mitglied – wodurch sich für Auswanderer weitere Hürden ergeben. Ganz wichtig: Den Aufenthaltstitel müssen Auswanderer beim jeweiligen Kanton spätestens 14 Tage nach der Einreise und mindestens vor dem ersten Arbeitstag beantragen. 

Erste Vorbereitungen für die Auswanderung

Auswanderer müssen nachweisen können, dass sie in der Schweiz in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten – entweder über ein ausreichend hohes Vermögen oder einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag. Parallel dazu müssen Sie natürlich eine Reihe von behördlichen Dokumenten bereithalten:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Vermögensaufstellung und Arbeitsvertrag
  • Nachsendeauftrag in Deutschland rechtzeitig stellen

In der Schweiz müssen Sie beantragen:

  • Arbeitsbewilligung
  • Aufenthaltsbewilligung
  • ggf. ein Antrag auf Familiennachzug
  • internationaler Führerschein, wer in der Schweiz mit seinem Pkw unterwegs sein möchte
  • neues Bankkonto, neue Verträge für Telefon und Internet, neue Versicherungen
  • die Anmeldung für Ihr Auto, bei Neuwagen innert vier Wochen, bei Gebrauchtwagen innerhalb von 12 Monaten

Ihr Vorhaben sollten Sie zudem sowohl mit Ihren Banken als auch Versicherern besprechen. Policen, die in der Schweiz keine Gültigkeit haben, müssen da neu beantragt werden – wofür unter Umständen Dokumente des aktuellen Versicherers nötig sind, beispielsweise die Krankenhistorie. Unfall-, Haftpflicht-, Kfz- und Kranken- beziehungsweise Auslandskrankenversicherung sind zu berücksichtigen.

Ebenfalls müssen Sie sich rechtzeitig über Zoll- und Einfuhrbestimmungen in der Schweiz informieren. Aufgrund der Komplexität empfiehlt es sich, einen Spediteur mit entsprechenden Erfahrungen zu beauftragen, der Ihnen diese Arbeit abnimmt. Generell müssen Sie den Großteil Ihres Haushaltsinventars bereits sechs Monate oder länger besitzen, damit Sie diesen gebührenfrei in die Schweiz überführen dürfen. Stellen Sie außerdem rechtzeitig den „Antrag für Übersiedlungsgut (Formular 18.44)".

Das ist bezüglich des künftigen Einkommens zu beachten

Die Einkommenssteuern variieren in der Schweiz je nach Kanton und Gemeinde. Auswanderer mit einer Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) bekommen diese normalerweise als Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Wer nur eine Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung B) hat, muss sie mitunter selbst abführen. Die Bewilligung B ist zunächst fünf Jahre gültig, nach mindestens fünf Jahren in der Schweiz kann die Bewilligung C beantragt werden.

Wer in Deutschland ein eigenes Unternehmen führt oder signifikante Beteiligungen hält, sollte sich mit einem Fachanwalt und internationalem Steuerberater zudem bezüglich der Wegzugsteuer und/oder der Exit Tax beraten lassen. Aufgrund deren Komplexität und möglicher Einsparpotenziale ist aus Unternehmersicht eine professionelle und individuelle Beratung unabdingbar. 

Ebenso ist zu bedenken, dass selbst Auswanderer mitunter noch bis zu zehn Jahre eingeschränkt steuerpflichtig in der Bundesrepublik bleiben. Darunter fallen Einkünfte, die nicht den Auslandseinkünften zuzuordnen sind – zum Beispiel Mieteinnahmen einer deutschen Immobilie.

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