Objektbeschreibung
Aus Diskretionsgründen werden keine Fotos und keine genaue Adresse mit PLZ der Immobilie online veröffentlicht.
Gerne erhalten Sie auf Anfrage nähere Informationen zum Objekt.
Diese wunderschöne und vor allem einzigartige Villa wird Sie begeistern!
In dieser außergewöhnlichen Villa vereinen sich exzellenter Geschmack, zeitlose Ausstattung und eine außergewöhnliche Architektur sowie Bauweise.
Diese Immobilie wurde nach dem Prinzip "Das Beste vom Besten" konzipiert.
Dieses Haus verbindet stilvolles Wohnen mit moderner Funktionalität und bietet Raum für Erholung, Lebensfreude und individuelle Entfaltung.
Energieausweis
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liegt zur Besichtigung vor |
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Ausstattung
Lage
Der Ostalbkreis liegt im Osten Baden-Württembergs und gehört zur Region Ostwürttemberg im Regierungsbezirk Stuttgart.
Mit rund 310.000 Einwohnern auf etwa 1.500 Quadratkilometern zählt er zu den größten Landkreisen des Landes.
Zentraler Verwaltungssitz ist Aalen, weitere bedeutende Städte sind Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.
Der Ostalbkreis grenzt an die Landkreise Heidenheim, Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis, Göppingen und den bayerischen Landkreis Donau-Ries. Diese Lage fördert nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die kulturelle und verkehrstechnische Vernetzung der Region.
Zwar ist der Landkreis wirtschaftlich durch Industrie, Handwerk und innovative Mittelständler geprägt, dennoch spielt auch die Lebensqualität eine große Rolle: Vielfältige Freizeitmöglichkeiten, gut ausgebaute Bildungs- und Gesundheitsstrukturen sowie eine reizvolle Landschaft machen den Ostalbkreis zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsort.
Sonstiges
Alle Angaben beziehen sich auf die Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit dieser Angaben oder auf Vollständigkeit kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Besichtigungstermine werden nur nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.
Rechtlicher Hinweis:
1. Vertrauliche Behandlung der Maklerangebote
Der Interessent und Exposé-Empfänger verpflichtet sich, alle ihm übermittelten Angaben zu angebotenen Objekten vertraulich zu behandeln. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt in Folge der Weitergabe der vertraulichen Informationen zu einem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Dritten zustande, verpflichtet sich der Exposé-Empfänger zur Zahlung der Provision, welche er im Falle des eigenen Erwerbs hätte bezahlen müssen.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Angaben zum Objekt oder dem Verkäufer.
2. Maklerprovision
Nach Abschluss eines rechtsgültigen Kaufvertrages wird eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (inkl. gesetzlicher MwSt.) fällig.