WIDERRUFSBELEHRUNG 

I. WIDERRUFSRECHT 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu  widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [ ALPHA IMMOBILIEN GROUP GMBH, Hirschstr.  33, 73432 Aalen, Tel-Nr.: 07367 9239616, info@alpha-immobilien.gmbh ] mittels einer eindeutigen  Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen  Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des  Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

II. FOLGEN DES WIDERRUFS  

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten  haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus  ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste  Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag  zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.  

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen  Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in  keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie  uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns  von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten  Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung  entspricht.

III. BELEHRUNG ZUM WIDERRUF gem. § 356 Abs. 4 BGB 

Hiermit bestätigt der Verkäufer, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes  Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn der Makler ihm die  vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Objektbesichtigung durch Makler stattfand, und der  Verkäufer sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag  abschließt. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde der Verkäufer hingewiesen.